Entlastungen und neue Regelungen für steuerfreie Überstunden

Durch die Abschaffung der kalten Progression wird eine inflationsneutrale Einkommensbesteuerung gewährleistet. Durch das Progressionsabgeltungsgesetz ergeben sich ab dem Kalenderjahr 2024 einige Änderungen. Unter anderem werden die steuerliche Begünstigung von Überstunden sowie Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen und der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit ausgeweitet. Derzeit sind Zuschläge für die ersten 10 Überstunden im Monat bis maximal 50 % des Grundlohnes, insgesamt jedoch bis höchstens 86 EUR monatlich, steuerfrei. Der höchstmögliche steuerfreie Zuschlag für die ersten 10 Überstunden im Monat wird nun auf 120 EUR erhöht. Befristet für die Kalenderjahre 2024 und 2025 können außerdem für die ersten 18 Überstunden im Monat bis zu 200 EUR Zuschläge steuerfrei ausbezahlt werden.  

Quelle: oestereich.gv.at
Quelle: WKO


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