Am 1. Jänner 2024 tritt das neue ORF-Beitragsgesetz 2024 (OBG) in Kraft. Der ORF-Beitrag wird dann für jede Adresse verrechnet, an der zumindest eine Person den Hauptwohnsitz hat. Beitragspflicht herrscht auch für Unternehmen, die im Vorjahr kommunalsteuerpflichtig waren. Ein Unternehmen, das keine Kommunalsteuer zahlt, (z.B. Ein-Personen-Unternehmen EPU) wird auch nicht für den ORF Beitrag registriert. Bei der Betriebsgründung ist das erste Jahr rückwirkend mit dem Folgejahr mit der ersten Kommunalsteuer zu entrichten. Die GIS Gebühren Info Service GmbH wird als Folge des ORF-Gesetzes in die ORF-Beitrags Service GmbH (kurz: OBS – ORF Beitrags Service) überführt.

Quelle: ORF Beitrag (Q&A)

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