Die Neuregelung der Grenzgängerbestimmungen im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland (kurz: DBA Ö-D) bringt eine wesentliche Änderung mit sich. Ab dem 1. Januar 2024 werden die Tätigkeitseinkünfte eines Grenzgängers im Wohnsitzstaat besteuert, anstatt im Tätigkeitsstaat. Die Kriterien, um als Grenzgänger anerkannt zu werden, wurden angepasst.

Weitere Informationen hält die HK Bilanz & Service bereit. Wenden Sie sich bei Fragen an Stefka Angelova

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