§ 109a EStG 1988

Mitteilungen an Finanzamt bis spätestens 29.2.2024 Das Einkommensteuergesetz sieht für Unternehmer in bestimmten Fällen – wie zum Beispiel Leistungen als Mitglied des Aufsichtsrates, selbständiger Versicherungsvertreter, als Vortragender oder freie Dienstnehmer...