Die Spendenbegünstigung regelt, unter welchen Voraussetzungen Spenden beim Zahler als Betriebsausgaben oder Sonderausgaben einkommen- bzw. lohnsteuermindernd zu berücksichtigen sind. Spenden aus dem Betriebsvermögen sind wie bisher als Betriebsausgaben in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Durch die Neuregelung haben Spender künftig eine größere Auswahl an Organisationen, denen sie steuerbegünstigt spenden können.  

Quelle: Bundesministerium für Finanzen (AT)

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