Infolge der 4. Welle der Corona-Pandemie wird die Unterstützung durch den Härtefallfonds, die mit 31. Oktober 2021 ausgelaufen ist, ab 1. Dezember 2021 wieder aktiviert. Die Abwicklung erfolgt für Ein-Personen-Unternehmen, freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen wie bisher durch die Wirtschaftskammer Österreich auf Grundlage der Richtlinie vom 30.11.2021, 2021-0.840.042. Die Richtlinie zur Phase 4 finden Sie hier.

Mit 1. Februar 2022 startete die Antragstellung für den Betrachtungszeitraum Jänner 2022 über das Antragsformular.

Umfangreiche FAQs zur Phase 4 der Förderung finden sie auf der Homepage der Wirtschaftskammer Österreich.

Quelle: Bundeministerium für Finanzen