Die Österreichische Intrastat Meldepflicht wurde an das EU weit in Kraft getretene „European Business Statistics“ (EBS) System angepasst und dabei geändert. Wichtigste Änderung ist, dass die Meldepflicht für EU weite Importe / Exporte ab einer Schwelle von 1.100.000 Mio. Euro jährlich entsteht (Assimilationsschwelle, bisher 750.000 Euro). Sollte die Exportsumme im Jahr 2021 unter 1.100.000 Euro gelegen sein, so entfällt die Meldepflicht für 2022 und Folgejahre bis zum Überschreiten dieser Schwelle. Ab dem Überschreiten gilt die Intrastat Meldepflicht wieder.

Weiters wurden Details der meldepflichtigen Angaben verändert, dies trifft insbesondere auf folgende Meldedaten zu:

  • Entfall der Variablen „Statistisches Verfahren und „Art des Geschäfts“
  • Warensendungen auf Konsignationslager
  • Exportseitige Meldung der Empfänger-UID und des Ursprungslandes
  • Lohnveredelungen

Nähere Details finden Sie bei  www.statistik.at oder auf Nachfrage in unserer Umsatzsteuer-Abteilung.

Kontakt:
Anton Heissenberger
anton.heissenberger@dhk.at

Weitere Informationen unter: https://www.statistik.at/web_de/frageboegen/unternehmen/aussenhandel_intrastat/download/index.html

Quelle: Statistik Austria