Der Österreichische Gewerkschaftsbund und die Wirtschaftskammer haben sich jetzt mit der Regierung auf ein neues, dauerhaftes Kurzarbeitsmodell – als Folgemodell der Corona-Kurzarbeit – ab 1. Oktober 2023 geeinigt. Ein vorangehendes Beratungsgespräch und eine eigene Sozialpartnervereinbarung (SPV) sind für jeden Betrieb Pflicht.
Quelle: https://www.oegb.at/themen/arbeitsmarkt/kurzarbeit/neues-kurzarbeitsmodell-ab-1–oktober-2023-
Quelle: https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit
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