Die Bundesregierung hat rasch nach Ausbruch der COVID-19-Pandemie verschiedene Hilfsinstrumente geschaffen, um heimische Unternehmen und Arbeitsplätze bestmöglich zu schützen. Dabei wurden die Hilfsmittel im Zeitverlauf immerzu an den Verlauf der COVID-Situation angepasst und verbessert. Zwei der Maßnahmen sind das Folgeprodukt auf den FKZ I, der Fixkostenzuschuss 800.000 und die Verlängerung des Verlustersatzes (Verlustersatz II). Nachfrist für FKZ 800.000 und VUE II per 30. Juni ausgelaufen, VE III noch bis 30. September beantragbar.
Weitere Informationen unter: https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2022/Juli/fkz-ve.html
Quelle: Bundesministerium Finanzen, Österreich