Aufgrund der anhaltenden Pandemie bleibt der Kauf sämtlicher Schutzmasken (Mund-Nasen-Schutz, wie etwa FFP2-Masken, Einmal-Masken oder Stoffmasken) bis 30.6.2023 von der Umsatzsteuer befreit.

Die Einfuhr der Schutzmasken ist dagegen nicht steuerbefreit.

Quelle: WKO