Zur Sicherstellung eines geordneten Übergangs zu einem regulären Kurzarbeitsmodell in einer Zeit der wirtschaftlichen Unsicherheit werden die bisher geltenden Regelungen über den 30.06.2022 hinaus weitgehend verlängern. Diese Informationen sind noch vorbehaltlich der gesetzlichen Änderung im § 37b AMSG. Ab sofort (01.07.2022 00:00 Uhr) ist die Antragstellung für die Kurzarbeitsbeihilfe Übergangsphase vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2022 möglich.
Quelle: AMS
https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit
Schlagwörter: Kurzarbeit