Besteht für Dienstnehmer:innen die Möglichkeit, das für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzte Kraftfahrzeug (Kfz) während der Arbeitszeit auf einem Abstell- oder Garagenplatz des Dienstgebers zu parken, der im Bereich der Parkraumbewirtschaftung liegt, ist dafür ein monatlicher Sachbezug in Höhe von 14,53 Euro anzusetzen. Gelegentliches Parken auch außerhalb der Arbeitszeit führt zu keinem zusätzlichen Sachbezug. Für einspurige KFZ, wie zum Beispiel Motorräder, Mopeds, Mofas oder Fahrräder mit Hilfsmotor (Elektrofahrräder), ist ebenfalls kein Sachbezug zu berücksichtigen.

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