Steuererklärung
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Steuerpflicht in Österreich für deutsche Unternehmen
Wenn Mitarbeiter:innen eines deutschen Unternehmens in Österreich geschäftlich tätig werden sollen, ist zuallererst heraus zu finden, ob dafür eine Gründung in Österreich erforderlich bzw. zweckmäßig ist oder nicht. Davon hängt schließlich auch ab, ob in Österreich Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer fällig wird. Zum Thema Gründung beraten Sie gerne die Kolleginnen und Kollegen vom Gründerservice der Deutschen Handelskammer in Österreich (DHK).
Unbeschränkt steuerpflichtig sind in Österreich grundsätzlich natürliche Personen, die hier einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt haben. Je nach Einkommenshöhe gibt es unterschiedliche Tarifstufen von 20 Prozent bis 55 Prozent, beginnend bei einer Einkommenshöhe von über 11.000 Euro jährlich. Der Höchststeuersatz von 55 Prozent gilt für Einkommen über einer Million Euro im Jahr. Unternehmen, also juristische Personen wie Kapitalgesellschaften oder Vereine, haben in Österreich eine Körperschaftsteuer von 25 Prozent (ab 2024 Senkung auf 23 Prozent) zu entrichten. Eine Gewerbesteuer gibt es in Österreich nicht mehr, diese wurde abgeschafft.
Unser Kooperationspartner
Michael Lucan ML Steuerberatungs GmbH
Mag. Michael Lucan
selbständiger Steuerberater
+43 1 545 14 17-34
michael.lucan@dhk.at
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