Lohnbuchhaltung
Die HK Bilanz & Service GmbH übernimmt für Sie die Lohnbuchhaltung – in Österreich Personalverrechnung genannt. Wir kennen die arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen im Detail und haben praktische Erfahrung im Kontakt mit den örtlichen Behörden. Nutzen Sie unser Know-how für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen Ihrer Mitarbeiter:innen in Österreich!
Was Sie als Arbeitgeber wissen sollten
Als deutscher Arbeitgeber unterliegen Sie in Österreich bestimmten Meldevorschriften und Abgabepflichten. Grundsätzlich müssen Sie Ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Nettogehalt überweisen und sind zusätzlich Schuldner der Steuern und allenfalls vorkommender Sozialabgaben sowie aller Arbeitgeberanteile. Im österreichischen Arbeitsrecht gibt es viele Details zu beachten, die z.B. im Arbeitszeitgesetz und den branchenspezifischen Kollektivverträgen festgehalten sind. Dabei handelt es sich um ähnliche Basisvereinbarungen, wie es in Deutschland die Tarifverträge sind. Doch tatsächlich gibt es zahlreiche Unterschiede zwischen dem deutschen und dem österreichischen Arbeitsrecht, die auch im Zuge der Lohnbuchhaltung / Personalverrechnung berücksichtigt werden müssen. Gerne übernehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HK Bilanz & Service GmbH für Ihr Unternehmen in Österreich die Personalverrechnung. Wir bieten folgende Leistungen an:
- laufende Lohn- und Gehaltsverrechnung
- An- und Abmeldung von Arbeitnehmern
- Übermittlung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung
- Urlaubs- und Gutstundenaufzeichnungen (inkl. Andruck am Lohnzettel)
- Jahreslohnkonto (Dienstgeber und Dienstnehmer)
- Erstellung und Übermittlung der Jahreslohnzettel
- Kommunalsteuererklärung (Gemeinde)
Außerdem unterstützen wir Sie mit unserer Fachexpertise bei Lohn- und Gehaltsprüfungen sowie bei aktuellen Themen.
Suchen Sie Mitarbeiter:innen in Österreich? Wir helfen Ihnen bei der Personalsuche und stellen den Kontakt zum Recruiting-Partner der Deutschen Handelskammer in Österreich (DHK) her.
13. und 14. Gehalt fast immer Pflicht
Wenn Deutsche und Österreicher Gehaltsverhandlungen führen, sollten Sie eine ganz wesentliche Sache beachten: Das 13. und 14. Gehalt, auch Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld genannt (in Österreich auch „Remuneration“)! In beiden Ländern gibt es keine grundsätzliche Verpflichtung zur Auszahlung eines 13. und 14. Gehalts, doch in Österreich entsteht diese Pflicht fast flächendeckend durch die entsprechende Verankerung in den Kollektivverträgen (ähnlich den Tarifverträgen in Deutschland). Dort ist auch genau festgehalten, wie diese Sonderzahlungen berechnet werden müssen. In Deutschland erhalten rund 50 Prozent der Erwerbstätigen Urlaubs- und Weihnachtsgeld; in Österreich sind es 98 Prozent. Ob von 12 oder 14 Gehältern die Rede ist, sollte bei grenzüberschreitenden Gesprächen über die Entlohnung jedenfalls vorab geklärt werden.
Höhere Grenze für steuerfreie Essensgutscheine
Die Höchstgrenze für steuerfreie Essensgutscheine wurde in Österreich mit 30. Juni 2020 von 4,40 Euro auf 8,00 Euro angehoben. Diese Gutscheine dürfen nur am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte eingelöst werden. Können die Gutscheine auch zur Bezahlung von Lebensmitteln verwendet werden, die nicht sofort konsumiert werden müssen, sind sie seit 1. Juli 2020 bis zu einem Betrag von 2,00 Euro pro Arbeitstag steuerfrei (bis 30. Juni 2020 waren es 1,10 Euro). Übersteigt der Wert der abgegebenen Essensbons 2,00 Euro bzw. 8,00 Euro pro Arbeitstag, liegt hinsichtlich des übersteigenden Betrags ein steuerpflichtiger Sachbezug vor. „8 Euro-Gutscheine“ können auch dann steuerfrei behandelt werden, wenn die Mahlzeiten, die zwar von einer Gaststätte oder einem Lieferservice zubereitet oder geliefert bzw. selbst abgeholt werden, aber in der Wohnung des Arbeitnehmers (etwa im Homeoffice) konsumiert werden.
Kontaktieren Sie uns!
Sie haben Fragen oder möchten mehr zu unseren Dienstleistungen erfahren? Dann kontaktieren Sie uns gerne über dieses Kontaktformular.
Ihre Ansprechpartner:innen
Stefka Angelova
Leiterin Personalverrechnung
+43 1 545 14 17-43
stefka.angelova@dhk.at
Katarina Ahmadian
Personalverrechnung
Umsatzsteuervertretung
Flugabgabe
+43 1 545 14 17-64
katarina.ahmadian@dhk.at
Semra Kalayci
Personalverrechnung
+43 1 545 14 17-63
semra.kalayci@dhk.at
Emre Tan
Personalverrechnung
+43 1 545 14 17-49
emre.tan@dhk.at
Das könnte Sie auch interessieren
Buchhaltung
Keine Zeit für die Buchhaltung in Österreich? Wir übernimmen Ihre laufende Buchhaltung, erstellen Jahresabschlüsse und kümmern uns um die Umsatzsteuervor-anmeldungen.
Steuererklärung
Sie suchen Steuerberater:innen zur Erstellung Ihrer Jahressteuererklärungen in Österreich? Wir stellen gerne den Kontakt zu unseren externen Expert:innen her.
Umsatzsteuervertretung
Umfassende Beratung und steuerliche Gutachten übernehmen unsere externen Kooperations-partner aus der Steuerberatung. Wir übernehmen Ihre Umsatzsteuervor-anmeldungen und zusammen-fassende Meldungen (ZM) in Österreich.