Buchhaltung

Sie möchten sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und sich nicht mit den Besonderheiten länderspezifischer Buchhaltung und Bilanzbuchhaltung auseinandersetzen? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HK Bilanz & Service GmbH kümmern sich gerne um Ihre Administration und Ihr Rechnungswesen in Österreich.

Top-Experten für Buchhaltung und Bilanzbuchhaltung

Wichtiges Detailwissen für die Personalverrechnung

Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Nettogehalt bezahlen und sind Schuldner der Lohnsteuern sowie der Sozialabgaben zuzüglich aller Arbeitgeberanteile. Die zahlreichen Details, die bei der Personalverrechnung (vgl. Deutschland Lohnbuchhaltung) in Österreich zu beachten sind, sind unter anderem in den branchenspezifischen Kollektivverträgen festgehalten. Dabei handelt es sich um ähnliche Basisvereinbarungen, wie es in Deutschland die Tarifverträge sind. Doch tatsächlich gibt es zahlreiche Unterschiede zwischen dem deutschen und dem österreichischen Arbeitsrecht , die auch im Zuge der Personalverrechnung berücksichtigt werden müssen. Gerne übernehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HK Bilanz & Service GmbH für Ihr Unternehmen in Österreich die Personalverrechnung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

 

Steuern für natürliche Personen und Unternehmen

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind in Österreich grundsätzlich alle natürlichen Personen, die hier einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt haben. Je nach Einkommenshöhe gibt es unterschiedliche Tarifstufen von 20 Prozent bis 55 Prozent, beginnend bei einer Einkommenshöhe von über 11.000 Euro jährlich. Der Höchststeuersatz von 55 Prozent gilt für Einkommen über 1 Million Euro im Jahr. In Deutschland beträgt die Einkommenssteuer 14 bis 45 Prozent, beginnend bei einem Jahreseinkommen von mehr als 9.744 Euro. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 270.501 Euro beträgt der Steuersatz 45 Prozent. Unternehmen, also juristische Personen wie Kapitalgesellschaften oder Vereine, haben in Österreich eine Körperschaftsteuer von 25 Prozent (ab 2024 Senkung auf 23 Prozent) zu entrichten, während es in Deutschland nur 15 Prozent sind. Dafür gibt es außer der Körperschaftsteuer keine weitere Ertragsteuer für Körperschaften (wie die Gewerbesteuer in Deutschland).

Ihr Ansprechpartner

Portraitbild Franz Toferer

Mag. Franz Toferer
Leiter Bilanzierung und Buchhaltung
+43 1 545 14 17-36
franz.toferer@dhk.at

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