Buchhaltung
Sie möchten sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und sich nicht mit den Besonderheiten länderspezifischer Buchhaltung und Bilanzbuchhaltung auseinandersetzen? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HK Bilanz & Service GmbH kümmern sich gerne um Ihre Administration und Ihr Rechnungswesen in Österreich.
Top-Experten für Buchhaltung und Bilanzbuchhaltung
Sie tätigen als deutsches Unternehmen Geschäfte in Österreich? Dann stellt sich die Frage, ob Sie hier ein Tochterunternehmen, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte gründen wollen, wofür Ihnen das Gründerservice der Deutschen Handelskammer in Österreich (DHK) gerne beratend zur Seite steht. Expertise zur Buchhaltung vor Ort erhalten Sie von den Expert:innen der HK Bilanz & Service GmbH, ein Serviceunternehmen der DHK. Sie bietet folgende Leistungen für die Organisationseinheiten deutscher Unternehmen in Österreich:
- laufende Buchhaltung
- monatliche Auswertungen (Saldenlisten, OP-Listen, Kostenstellenrechnung etc.)
- Kontierung der Geschäftsfälle und laufende Abstimmung der Konten
- Organisation des Rechnungswesens sowie Schulungen bei Ihnen vor Ort
- Übernahme des Mahnwesens, Zahlungsverkehrs etc.
- Erstellung von Zwischen- bzw. Jahresabschlüssen (§ 221 UGB € 5 Mio. Bilanzsumme, € 10 Mio. Umsatzerlöse, durchschnittlich max. 50 Arbeitnehmer:innen)
- Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen sowie zusammenfassenden Meldungen
Für weitere individuelle Leistungen steht Ihnen unser Team sehr gerne telefonisch oder persönlich zur Verfügung.
Wichtiges Detailwissen für die Personalverrechnung
Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Nettogehalt bezahlen und sind Schuldner der Lohnsteuern sowie der Sozialabgaben zuzüglich aller Arbeitgeberanteile. Die zahlreichen Details, die bei der Personalverrechnung (vgl. Deutschland Lohnbuchhaltung) in Österreich zu beachten sind, sind unter anderem in den branchenspezifischen Kollektivverträgen festgehalten. Dabei handelt es sich um ähnliche Basisvereinbarungen, wie es in Deutschland die Tarifverträge sind. Doch tatsächlich gibt es zahlreiche Unterschiede zwischen dem deutschen und dem österreichischen Arbeitsrecht , die auch im Zuge der Personalverrechnung berücksichtigt werden müssen. Gerne übernehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HK Bilanz & Service GmbH für Ihr Unternehmen in Österreich die Personalverrechnung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Steuern für natürliche Personen und Unternehmen
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind in Österreich grundsätzlich alle natürlichen Personen, die hier einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt haben. Je nach Einkommenshöhe gibt es unterschiedliche Tarifstufen von 20 Prozent bis 55 Prozent, beginnend bei einer Einkommenshöhe von über 11.000 Euro jährlich. Der Höchststeuersatz von 55 Prozent gilt für Einkommen über 1 Million Euro im Jahr. In Deutschland beträgt die Einkommenssteuer 14 bis 45 Prozent, beginnend bei einem Jahreseinkommen von mehr als 9.744 Euro. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 270.501 Euro beträgt der Steuersatz 45 Prozent. Unternehmen, also juristische Personen wie Kapitalgesellschaften oder Vereine, haben in Österreich eine Körperschaftsteuer von 25 Prozent (ab 2024 Senkung auf 23 Prozent) zu entrichten, während es in Deutschland nur 15 Prozent sind. Dafür gibt es außer der Körperschaftsteuer keine weitere Ertragsteuer für Körperschaften (wie die Gewerbesteuer in Deutschland).
Ihr Ansprechpartner
Kontaktieren Sie uns!
Sie haben Fragen oder möchten mehr zu unseren Dienstleistungen erfahren? Dann kontaktieren Sie uns gerne über dieses Kontaktformular.
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