Die Befreiung zielt darauf ab, verzehrbare Lebensmittel und nichtalkoholische Getränke vor der Vernichtung zu bewahren, was sowohl aus ökologischen als auch aus sozialen Gründen geboten ist. Die Änderung der Umsatzsteuerregelungen wurde durch eine Anpassung der EU-rechtlichen Grundlagen möglich.

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