Derzeit nutzen viele von der COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden wirtschaftlichen Herausforderungen besonders stark betroffene Betriebe das “2-Phasen-Modell“ der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). 
Am 30.09.2022 endet die erste Phase des “2-Phasen-Modells“. Die abgeschlossenen Ratenvereinbarungen laufen vereinbarungsgemäß aus. Etwaig noch bestehende Beitragsrückstände aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 sind somit grundsätzlich bis Ende September 2022 zu begleichen. 

Quelle: Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)