Bemessungsgrundlage der Digitalsteuer ist das Entgelt, das ein Onlinewerbeleister von einer Auftraggeberin oder einem Auftraggeber erhält. Die Steuer beträgt 5 Prozent der Bemessungsgrundlage. Als Onlinewerbeleistung gelten Werbeeinschaltungen auf einer digitalen Schnittstelle, insbesondere in Form von Bannerwerbung, Suchmaschinenwerbung und vergleichbaren Werbeleistungen. Die Abgabe ist selbst zu berechnen und beim Finanzamt für Großbetriebe anzumelden.
Quelle: Bundesministerium für Finanzen
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