Der österreichische Gesetzgeber änderte zum 1.1.2025 die Bestimmungen für „Arbeiten im Homeoffice“. Künftig ist auch ortsungebundenes Arbeiten außerhalb der Wohnung möglich. Laut Definition im Gesetz liegt Telearbeit dann vor, wenn Arbeitnehmer:innen regelmäßig Arbeitsleistungen unter Einsatz von Kommunikationstechnologie entweder in ihrer Wohnung oder an einem anderen, selbst gewählten Ort außerhalb des Unternehmens erbringen. Möglich wird damit also auch das Arbeiten in der Wohnung von Angehörigen, in Coworking-Spaces oder an anderen Orten wie Cafés. Der Unfallversicherungsschutz wird sich aber je nach Telearbeitsort unterscheiden.
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