Derzeit nutzen viele von der COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden wirtschaftlichen Herausforderungen besonders stark betroffene Betriebe das “2-Phasen-Modell“ der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).
Am 30.09.2022 endet die erste Phase des “2-Phasen-Modells“. Die abgeschlossenen Ratenvereinbarungen laufen vereinbarungsgemäß aus. Etwaig noch bestehende Beitragsrückstände aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 sind somit grundsätzlich bis Ende September 2022 zu begleichen.
Quelle: Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
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