Aufgrund der anhaltenden Pandemie bleibt der Kauf sämtlicher Schutzmasken (Mund-Nasen-Schutz, wie etwa FFP2-Masken, Einmal-Masken oder Stoffmasken) bis 30.6.2023 von der Umsatzsteuer befreit.
Die Einfuhr der Schutzmasken ist dagegen nicht steuerbefreit.
Quelle: WKO